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Das Jurastudium in Bildern

Beitrag geeignet für: alle

Du stehst kurz vor deinem Abitur und überlegst dir Jura zu studieren oder wolltest einfach mal wissen was deine „Jurafreunde“ so treiben? In dieser Bildergalerie findest du einen kleinen Einblick in das Jurastudium. Viel Spaß!

Die Gesetze

Links siehst du eins der sog. „Beck-Texte“, während du unten den sog. „Schönfelder“ siehst.

Die Beck-Texte werden in den ersten Semestern benutzt. Sie sind kompakt und für alle Rechtsgebiete erhältlich. Gebraucht wird zunächst nur das StGB, BGB und die Sammlung für das Öffentliche Recht.

Später tauscht man die „kleinen Leichten“ gegen die „großen Schinken“ aus. Der sog. „Schönfelder“ ist die Gesetzessammlung im Zivilrecht und Strafrecht. Dabei muss er regelmäßig auf den neusten Stand gebracht werden (dazu unten mehr). Neben dem Schönfelder wirst du noch zwei weitere „große Brocken“ in die Uni schleppen.

Der Schönfelder

dick & schwer

Um diese großen Brocken in die Uni schleppen zu können, benutzt du eine Gesetzestasche (Bild rechts). Diese sieht aus wie ein kleiner Koffer und umhüllt gerade so das Gesetz. Also was anderes passt da leider nicht rein. SO groß ist die Gesetzessammlung! (Die für bayerische Gesetze ist sie sogar noch viel größer!!!)

P.S.: keine Sorge, die Tasche gibt es in allen Farben 😉

Was wird gelernt?

Der Jurastudent bearbeitet Fälle. Der Fall besteht aus einem Sachverhalt, also einer „Geschichte“ und einem Bearbeitungsvermerk (deine Aufgabe).

Zu Beginn ist der Sachverhalt noch sehr klein (wie auf dem Bild). Später kann er über mehrere Seiten gehen.

Der Sachverhalt wird gelesen und dann wirst du in einem Aufsatz (das sog. Gutachten) die Lösung präsentieren. Die Aufgabe besteht darin Probleme zu lösen und die Rechtslage zu klären.

Ein Jurastudent lernt nicht das Gesetz auswendig, sondern wie es angewendet wird. Dafür benötigt er sog. Schemata. Vieles ergibt sich aus dem Gesetz, aber das muss man erstmal rauslesen können.

(erfundenes) Beispiel:

§ 1 MeinungsstreitGesetz: Strafbar macht sich, wer gewalttätig mit einem anderen streitet.

Schemata zum Auswendiglernen:

I. Tatbestand

  1. Streit
  2. mit einem anderen
  3. gewalttätig

Das Schemata allein löst natürlich nicht den Fall. Es ist eine Art Gerüst. Anhand dieses Gerüsts, argumentiert der Jurist.

Nach meinem erfundenen Gesetz: Um zu wissen, ob sich die Person nach dem § 1 MeinungsstreitGesetz strafbar gemacht hat, müssen wir also die Voraussetzungen des Gesetzes also des Schemas, prüfen. Erste Voraussetzung war das Vorliegen eines „Streits“.

Aber was ist nun ein Streit genau? Um das zu lösen, musst du die exakte Definition dieser Voraussetzung kennen. Also lernst du Definitionen auswendig, um einen Fall lösen zu können.

Ein Streit ist ein heftiges Sichauseinandersetzen, Zanken [mit einem persönlichen Gegner] in oft erregten Erörterungen, hitzigen Wortwechseln, oft auch in Handgreiflichkeiten (Duden).

Das lernst du auswendig. (Die Definitionen gleichen nicht denen aus dem Duden, ich habe ihn nur für das Beispiel herangezogen).

Nun, ganz so einfach ist es dann leider nicht. Um einen Fall gut zu lösen, musst du natürlich auch viel argumentieren und Probleme bearbeiten.

Manchmal geht das mit eigener Argumentation, oft musst du aber gewisse Probleme kennen und auswendiglernen.

Daher kommt auch der Name meines Instagram-Namens „die Meinungsstreiterin“. Denn Jurastudenten lernen Meinungsstreitigkeiten auswendig. Das Bedeutet, dass es gewisse Personen gibt, die über ein Thema streiten. Das Recht ist eben nicht schwarz/weiß. Die einen sehen es so, die anderen so. Und diese wichtigen Meinungen muss man kennen, diskutieren und sich dann für eine Meinung entscheiden.

Erfundenes Beispiel: Umstritten ist, ob auch das Ausstrecken einer Zunge „Streit“ darstellt. Eine Ansicht bejaht dies, um das Opfer zu schützen. Eine andere Ansicht sieht darin keinen Streit, weil es an einer körperlichen Einwirkung auf das Opfer fehlt.

Es gibt dafür bestimmte Abkürzungen:

h.M. = herrschende Meinung

a.A. = andere Ansicht

mM = Mindermeinung

e.A. = eine Ansicht

Was benutzen Jurastudenten noch?

Der Jurastudent muss irgendwann auch „up-to-date“ sein. Dafür muss er aktuelle Rechtssprechungen lesen (unten mehr). Einige juristische Zeitschriften bilden dafür einen Überblick. Dabei werden die Entscheidungen des Gerichts gleich von den Autoren bewertet und für den Studenten erklärt. Dennoch braucht man nicht gleich im ersten Semester diese Zeitschriften abonnieren! Wenn überhaupt, dann vor dem Examen.

Außerdem arbeitet der Jurastudent neben Lehrbüchern auch mit sog. Kommentaren, die er überwiegend für Hausarbeiten braucht.

In einem Kommentar finden sich alle Gesetze wieder. Aber im Gegensatz zum Gesetzbuch, wird das Gesetz genauestens erklärt.

Wie oben erwähnt, müssen die großen Gesetzessammlungen gerade vor dem Examen immer auf den neusten Stand gebracht werden. Genau deshalb empfiehlt es sich so lange wie möglich mit den „Beck-Texten“ auszuhalten.

Per Post kommt dann ein Paket mit Seiten. Das können – wie auf diesem Bild – durchaus tausend Loseblätter sein, die man dann mühsam einzeln ins Gesetz einsortieren und auch noch bezahlen muss.

Hier: 1050 Seiten; 23, 90 Euro für den Sartorius

So sieht das Jurastudium grob aus.

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