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Juristische Klausuren schreiben – Teil 1: Sachverhalt bearbeiten

Beitrag geeignet für: Jurastudenten

Wie beginnen?

Zunächst liest du den Sachverhalt. Aber erstmal ohne Textmarker und ohne Stifte! Denn es ist wichtig, dass du den Sachverhalt auf dich wirken lässt. Dass du gleich etwas notierst könnte dazu führen, dass du dich nur noch – voller Freude, dass du ein Problem entdeckt hast – darauf konzentrierst und einiges übersiehst.

Nicht irgendwie lesen: Strukturiert!

Danach liest du erstmal den Bearbeitungsvermerk. Gerade im Strafrecht passiert es nämlich oft, dass eine Person ausgeschlossen wird. Wenn du dann dessen Strafbarkeit dennoch prüfst, dann… nun, das kannst du dir ja denken. Auch im Zivilrecht ist es oft so, dass nur nach z.B. Schadensersatzansprüchen geprüft werden. In meinem Examen war es sogar so, dass im Zivilrecht bis zu vier Aufgabenstellungen gegeben waren. Da war es enorm wichtig, zunächst den Bearbeitervermerk zu prüfen!

Wie markieren?

Zum Markieren kannst du dir selbst einige Methoden erarbeiten.

Du kannst mit Farben arbeiten: Blau für Schwerpunkt & Problem, Grün für Personen, etc.

Alles Umkreisen und Abhaken: dafür kann insbesondere sprechen, dass irgendwie alles im Sachverhalt wichtig ist, denn sonst würde das ja dort nicht stehen. Diese Methode kann dabei helfen, dass nichts übersehen wird und du wirklich dazu gezwungen wirst, die Information wenigstens irgendwo zu verwerten!

Ideen aufschreiben, aber wo?

Die Meisten werden wohl ihre Ideen auf dem Sachverhalt aufschreiben. Versuch doch mal deine Ideen auf einem separaten Blatt zu notieren. So hast du alles beisammen und dein Sachverhalt bleibt übersichtlicher. Dass du etwas vergisst, ist dann unwahrscheinlicher.

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