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Folter in Deutschland: wie lange gehörte sie zum Strafsystem?

Im 18. Jahrhundert empfand die herrschende Meinung in Deutschland die Folter als Beweiserbringung für zulässig.

Nur einige Personen, insbesondere Minderjährige unter 14 Jahren, Kranke, schwangere und stillende Frauen, sowie viele Adlige waren davon verschont. Wobei bei Adligen auch die Folterimmunität abgesprochen werden konnte.

Damals führte es nur zur Verurteilung, wenn es zwei Augenzeugen der Tat oder ein Geständnis gab. Um letzteres zu erhalten bedurfte es laut herrschender Meinung der Folter. Erst Mitte des 18. Jahrhunderts begann die Abschaffung der Folter. Doch die letzten Reste verschwanden erst um 1828

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